Versicherungsberater, Agentur oder Makler — was ist der Unterschied?
In der Alltagssprache werden die Begriffe durcheinandergeworfen, rechtlich sind es verschiedene Rollen. Eine Versicherungsagentur vertritt eine bestimmte Gesellschaft und darf nur deren Produkte vermitteln. Ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO berät gegen Honorar und vermittelt nicht. Ein Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO — das bin ich — arbeitet im Auftrag des Kunden, hat Zugang zu nahezu allen Gesellschaften und wird über Courtage vergütet.
Für dich heißt das praktisch: Du bekommst bei mir eine unabhängige Beratung ohne Bindung an ein Haus und ohne zusätzliche Rechnung. Der Beitrag ist derselbe, als würdest du direkt beim Versicherer abschließen.
Wenn du ausdrücklich eine reine Honorarberatung ohne Vermittlung suchst, sage ich dir das offen und verweise dich weiter. Auch das gehört zu einer ehrlichen Beratung.


