Warum Lehrkräfte eine eigene Klausel brauchen
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf medizinisch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Dienstunfähig ist, wer vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wird — das kann auch aus Gründen geschehen, die eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anerkennt.
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn und leistet, sobald die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt ist. Viele Angebote enthalten stattdessen nur eine abgeschwächte Variante, bei der der Versicherer zusätzlich eine eigene medizinische Prüfung vornimmt.
Bei Lehrkräften ist dieser Unterschied besonders relevant, weil psychische Erkrankungen und Erschöpfungszustände der häufigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden sind — und genau diese Fälle in schwachen Klauseln zu Streit führen.


