Was die Glasversicherung abdeckt
Versichert ist der Bruch von Gebäudeverglasung wie Fenstern, Türen, Wintergärten und Balkonverglasung sowie von Mobiliarverglasung wie Tischplatten, Vitrinen, Duschkabinen, Spiegeln und Ceranfeldern. Bezahlt werden Material, Einbau und bei Bedarf eine Notverglasung.
Nicht gedeckt sind Kratzer, Absplitterungen an Kanten und Schäden an Handy- oder Fernsehdisplays. Auch Bruch durch Brand, Sturm oder Einbruch läuft nicht über die Glas-, sondern über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
Jede Beratung startet mit einem kostenlosen Kennenlernen von 30 Minuten — persönlich in Hannover oder per Video-Call.


